BVV INFO
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung
auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen
der 12 Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Berliner
Verwaltung. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle des Bezirksamts
sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV
Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.
Mitgliedschaft, Struktur der BVV
Die BVV besteht aus 55 Bezirksverordneten (diese sind keine Abgeordneten).
Mitglied der BVV kann jeder werden, der das aktive und passive
Wahlrecht besitzt und in Berlin seinen Wohnsitz hat. Zu den Wahlen
zur BVV treten die in Berlin etablierten Parteien (SPD, CDU, PDS,
Grüne, FDP) oder auch lokale Wählergemeinschaften an,
es sind aber auch Einzelkandidaturen möglich. Überhang-
oder Ausgleichsmandate gibt es nicht. Das Mandat von Bezirksverordneten
endet mit Ablauf der Wahlperiode, ansonsten durch Niederlegung,
Aberkennung oder mit dem Tode. Zudem erlischt das Mandat automatisch,
wenn ein Bezirksverordneter zum Bezirksbürgermeister oder
zum Bezirksstadtrat gewählt wird.
Die Mitglieder einer Partei bilden eine Fraktion in der BVV.
Dabei ist die Mitgliedschaft in der Fraktion an die Mitgliedschaft
in der Partei gekoppelt, das heißt ein Austritt aus der
Partei bedeutet automatisch auch den Austritt aus der Fraktion.
Mindestens drei (ansonsten fraktionslose) Bezirkverordnete können
eine Fraktion bilden, zwei Fraktionslose eine so genannte Gruppe.
Zu Beginn der Wahlperiode gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung
und wählt das Bezirksamt. An der Spitze der BVV steht der
Vorstand, bestehend aus dem Bezirksverordnetenvorsteher, zwei
Stellvertretern und weiteren Beisitzern.
Aufgaben der BVV
Die BVV ist nach der Berliner Verfassung (Artikel 6973)
Organ der bezirklichen Selbstverwaltung. Sie wählt
das Bezirksamt. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der bezirklichen
Verwaltung. Zudem beschließt sie den bezirklichen Haushalt,
der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Die BVV
kann darüber hinaus kaum Beschlüsse fassen, die die
Verwaltung dann umsetzen müsste. Sie kann das Bezirksamt
befragen (beispielsweise Kleine Anfrage, Große Anfrage,
Mündliche Anfrage) und über Ersuchen sowie Empfehlungen
an das Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen.
Die BVV setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein, denen
neben Bezirksverordneten auch so genannte Bürgerdeputierte
angehören können, die, auf fraktionellen Vorschlag,
von der BVV gewählt werden.
Wahl
Die Wahlperiode der BVV ist gekoppelt an die Legislaturperiode
des Abgeordnetenhauses. Sie beträgt also fünf Jahre,
endet aber bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses
(wie im Jahr 2001) automatisch auch vorzeitig.
Bei den Wahlen zur BVV sind außer deutschen Staatsbürgern
auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem
Wohnsitz in Berlin wahlberechtigt. Das Mindestwahlalter beträgt
seit Oktober 2005 16 Jahre. Während bei der Abgeordnetenhauswahl
eine Sperrklausel von 5 Prozent besteht, wurde diese für
die Wahlen zur BVV durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs
für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine
3-Prozent-Hürde eingeführt
Wahl des Bezirksamtes, Zählgemeinschaft
Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht aus
sechs Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und fünf
Bezirksstadträten. Die Bezirksamtsposten werden proportional
zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren
auf die Parteien verteilt. Das Vorschlagsrecht für die Wahl
des Bezirksbürgermeisters steht grundsätzlich der stärksten
Fraktion zu, kann jedoch an eine so genannten Zählgemeinschaft
aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, die über mehr
Mandate als die stärkste Fraktion verfügen muss.
Politisches Bezirksamt ab 2010
In Zukunft wird das Proporzbezirksamt durch ein so genanntes
politisches Bezirksamt ersetzt. Dann wird es richtige Bezirksregierungen
geben, die von einer Mehrheit, unter Umständen einer Koalition,
gewählt werden.
Das politische Bezirksamt wird gemäß § 35 Abs.
2 S. 5 BezVG am 1. Januar 2010 eingeführt.
teilweise
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