BVV INFO
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung
auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen
der 12 Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil
der Berliner Verwaltung. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle
des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln.
Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt
richten.
Mitgliedschaft, Struktur der BVV
Die BVV besteht aus 55 Bezirksverordneten (diese sind keine
Abgeordneten). Mitglied der BVV kann jeder werden, der das
aktive und passive Wahlrecht besitzt und in Berlin seinen
Wohnsitz hat. Zu den Wahlen zur BVV treten die in Berlin
etablierten Parteien (SPD, CDU, PDS, Grüne, FDP) oder
auch lokale Wählergemeinschaften an, es sind aber auch
Einzelkandidaturen möglich. Überhang- oder Ausgleichsmandate
gibt es nicht. Das Mandat von Bezirksverordneten endet mit
Ablauf der Wahlperiode, ansonsten durch Niederlegung, Aberkennung
oder mit dem Tode. Zudem erlischt das Mandat automatisch,
wenn ein Bezirksverordneter zum Bezirksbürgermeister
oder zum Bezirksstadtrat gewählt wird.
Die Mitglieder einer Partei bilden eine Fraktion in der
BVV. Dabei ist die Mitgliedschaft in der Fraktion an die
Mitgliedschaft in der Partei gekoppelt, das heißt
ein Austritt aus der Partei bedeutet automatisch auch den
Austritt aus der Fraktion. Mindestens drei (ansonsten fraktionslose)
Bezirkverordnete können eine Fraktion bilden, zwei
Fraktionslose eine so genannte Gruppe.
Zu Beginn der Wahlperiode gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung
und wählt das Bezirksamt. An der Spitze der BVV steht
der Vorstand, bestehend aus dem Bezirksverordnetenvorsteher,
zwei Stellvertretern und weiteren Beisitzern.
Aufgaben der BVV
Die BVV ist nach der Berliner Verfassung (Artikel 6973)
Organ der bezirklichen Selbstverwaltung. Sie
wählt das Bezirksamt. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle
der bezirklichen Verwaltung. Zudem beschließt sie
den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des
Abgeordnetenhauses bedarf. Die BVV kann darüber hinaus
kaum Beschlüsse fassen, die die Verwaltung dann umsetzen
müsste. Sie kann das Bezirksamt befragen (beispielsweise
Kleine Anfrage, Große Anfrage, Mündliche Anfrage)
und über Ersuchen sowie Empfehlungen an das Bezirksamt
Verwaltungshandeln anregen.
Die BVV setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein,
denen neben Bezirksverordneten auch so genannte Bürgerdeputierte
angehören können, die, auf fraktionellen Vorschlag,
von der BVV gewählt werden.
Wahl
Die Wahlperiode der BVV ist gekoppelt an die Legislaturperiode
des Abgeordnetenhauses. Sie beträgt also fünf
Jahre, endet aber bei einer vorzeitigen Auflösung des
Abgeordnetenhauses (wie im Jahr 2001) automatisch auch vorzeitig.
Bei den Wahlen zur BVV sind außer deutschen Staatsbürgern
auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem
Wohnsitz in Berlin wahlberechtigt. Das Mindestwahlalter
beträgt seit Oktober 2005 16 Jahre. Während bei
der Abgeordnetenhauswahl eine Sperrklausel von 5 Prozent
besteht, wurde diese für die Wahlen zur BVV durch ein
Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs für
verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine 3-Prozent-Hürde
eingeführt
Wahl des Bezirksamtes, Zählgemeinschaft
Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht
aus sechs Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und
fünf Bezirksstadträten. Die Bezirksamtsposten
werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem
d'Hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Parteien verteilt.
Das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters
steht grundsätzlich der stärksten Fraktion zu,
kann jedoch an eine so genannten Zählgemeinschaft aus
zwei oder mehr Fraktionen übergehen, die über
mehr Mandate als die stärkste Fraktion verfügen
muss.
Politisches Bezirksamt ab 2010
In Zukunft wird das Proporzbezirksamt durch ein so genanntes
politisches Bezirksamt ersetzt. Dann wird es richtige Bezirksregierungen
geben, die von einer Mehrheit, unter Umständen einer
Koalition, gewählt werden.
Das politische Bezirksamt wird gemäß §
35 Abs. 2 S. 5 BezVG am 1. Januar 2010 eingeführt.
teilweise
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