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Der Kirchenaustritt muss beim zuständigen Amtsgericht erklärt
werden.
Der Austitt ist kostenlos und muss nicht begründet werden.
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ist zuständig für
den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und den ehemaligen Bezirk
Tempelhof.
Kirchenaustritt in Schöneberg siehe Amtsgericht
Schöneberg.
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich
die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene
oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch,
bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen.
Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt
werden.
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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Möckernstraße 130 (Eingang Hallesches Ufer)
Zimmer F027
10963 Berlin
Stadtplan
U-Bahn: U1 und U7 (Bahnhof Möckernbrücke)
S-Bahn: S1, S2 und S25 (Anhalter Bahnhof)
Tel: 030 90175451
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr
Homepage
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
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Änderung der Lohnsteuerkarte / Kirchensteuer
Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer
Lohnsteuerkarte austragen zulassen.
Dafür wenden Sie sich an die Kirchensteuerstelle Ihres Finanzamtes:
Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Mehringdamm 22
10961 Berlin
Stadtplan
Telefon: 030 9024140
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 11.00 Uhr - 18.00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Homepage
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Tempelhof
Tempelhofer Damm 234/ 236
12099 Berlin
Stadtplan
Telefon: 030 902421101
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 11.00 Uhr - 18.00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Homepage
Finanzamt Tempelhof
Mehr Infos unter: Kirchenaustritt.de
Hat
sich etwas verändert? Oder haben Sie Ergänzungen? Schicken
Sie uns eine Nachricht!
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