Kirchenaustritt in Kreuzberg und Tempelhof

 
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
 

(Zuständig für die ehemaligen Bezirke Kreuzberg und Tempelhof, Kirchenaustritt in Friedrichshain siehe Amtsgericht Lichtenberg, Kirchenaustritt in Schöneberg siehe Amtsgericht Schöneberg)

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch, bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen. Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Möckernstraße 130 (Eingang Hallesches Ufer)
Zimmer F027
10963 Berlin

Stadtplan

U-Bahn: U1 und U7 (Bahnhof Möckernbrücke)
S-Bahn: S1, S2 und S25 (Anhalter Bahnhof)

Tel: 90 175 - 269

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag auch 14.00 bis 15:00 Uhr und 16.00 bis 17.15 Uhr.

Lohnsteuerkarte / Kirchensteuer:

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen.
Dafür wenden Sie sich an die Kirchensteuerstelle Ihres Finanzamtes.

Finanzamt Kreuzberg

Finanzamt Tempelhof

 

mehr Infos unter: Kirchenaustritt.de

 


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