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(Zuständig für die ehemaligen Bezirke Kreuzberg und
Tempelhof, Kirchenaustritt in Friedrichshain siehe Amtsgericht
Lichtenberg, Kirchenaustritt in Schöneberg siehe
Amtsgericht
Schöneberg)
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich
die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene
oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch,
bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen.
Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt
werden.
Möckernstraße 130 (Eingang Hallesches Ufer)
Zimmer F027
10963 Berlin
Stadtplan
U-Bahn: U1 und U7 (Bahnhof Möckernbrücke)
S-Bahn: S1, S2 und S25 (Anhalter Bahnhof)
Tel: 90 175 - 269
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag auch 14.00 bis 15:00 Uhr und 16.00 bis 17.15 Uhr.
Lohnsteuerkarte / Kirchensteuer:
Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer
Lohnsteuerkarte austragen zulassen.
Dafür wenden Sie sich an die Kirchensteuerstelle Ihres Finanzamtes.
Finanzamt
Kreuzberg
Finanzamt
Tempelhof
mehr Infos unter: Kirchenaustritt.de
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