| Wahl zum Abgeordnetenhaus
Vorraussichtlich im September 2011 wird das Abgeordnetenhaus
von Berlin gewählt. Zu dieser Wahl sind alle Deutschen wahlberechtig,
die am Wahltag 18 Jahre oder älter sind und seit mindestens
drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Jeder Wähler hat wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt man eine Wahlkreiskandidatin oder
Kandidaten, mit der Zweitstimme die Landes- oder Bezirksliste
einer Partei. Für den Einzug ins Parlament über die
Liste sind mindestens 5% der abgegebenen Stimmen notwenig (Fünf-Prozent-Hürde).
Senat legt Anzahl der Wahlkreise in den Bezirken für
die Wahl 2011 fest
Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2010:
Der Senat hat heute die Wahlkreise für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus
von Berlin im Herbst 2011 festgelegt. Die insgesamt 78 Wahlkreise
verteilen sich wie folgt auf die Bezirke (Wahlkreisverbände):
Mitte: 6 Wahlkreise,
Friedrichshain-Kreuzberg: 6 Wahlkreise,
Pankow: 9 Wahlkreise,
Charlottenburg-Wilmersdorf: 7 Wahlkreise,
Spandau: 5 Wahlkreise,
Steglitz-Zehlendorf: 7 Wahlkreise,
Tempelhof-Schöneberg: 8 Wahlkreise,
Neukölln: 6 Wahlkreise,
Treptow-Köpenick: 6 Wahlkreise,
Marzahn-Hellersdorf: 6 Wahlkreise,
Lichtenberg: 6 Wahlkreise,
Reinickendorf: 6 Wahlkreise.
So hat es der Senat auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Dr.
Erhart Körting beschlossen.
Gegenüber der Wahlkreisverteilung für die Wahlen zum
Abgeordnetenhaus von Berlin im Jahr 2006 entfällt auf den
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein weiterer Wahlkreis, während
der Bezirk Marzahn-Hellersdorf einen Wahlkreis verliert.
Die Verteilung ist nach dem Landeswahlgesetz durch den Senat
so zu bestimmen, dass auf alle Wahlkreise im Wahlgebiet eine möglichst
gleich große Anzahl von Deutschen entfällt. Grundlage
für die Entscheidung des Senats sind die Zahlen der amtlichen
Bevölkerungsfortschreibung, die das Amt für Statistik
Berlin-Brandenburg nach Abgleich der Wanderungsbewegungen mit
den Landesämtern der übrigen 15 Länder ermittelt.
Die Wahlkreisverteilung auf die Bezirke wird im Amtsblatt bekannt
gegeben. Dann legen die Bezirke die örtliche Abgrenzung der
Wahlkreise innerhalb der Bezirke bis spätestens 25. September
2010 fest und geben sie ebenfalls im Amtsblatt bekannt.
|