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(Zuständig für die ehemaligen Bezirke Friedrichshain
und Lichtenberg, Kirchenaustritt in Hohenschönhausen siehe
Amtsgericht
Hohenschönhausen , Kirchenaustitt in Kreuzberg
siehe Amtsgericht
Tempelhof-Kreuzberg)
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich
die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene
oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch,
bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen.
Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt
werden.
Roedeliusplatz 1
10365 Berlin
Stadtplan
Die Rechtsantragstelle befindet sich in der ersten Etage des
Gerichtsgebäudes in den Zimmern 113A und 114A.
U-Bahn Linie 5 (Ausstieg: U-Bhf. Magdalenenstrasse)
S-Bahn 5, 7 und 75 (Ausstieg: S-Bhf. Lichtenberg/Frankfurter Allee)
Buslinien 240, 256
Tram 17, 21 23
Telefon: (030) 90 253 - 0
Telefax: (030) 90 253 - 300
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstags auch 14.00 bis 15.00 Uhr und 16.10 bis 17.15 Uhr.
Lohnsteuerkarte / Kirchensteuer:
Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer
Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich
an die Kirchensteuerstelle Ihres Finanzamtes.
Friedrichshain: Finanzamt
Friedrichshain/Prenzlauer Berg
Lichtenberg: Finanzamt
Lichtenberg/Hohenschönhausen
mehr Infos unter: Kirchenaustritt.de
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