Kirchenaustritt in Friedrichshain und Lichtenberg

 
Amtsgericht Lichtenberg
 

(Zuständig für die ehemaligen Bezirke Friedrichshain und Lichtenberg, Kirchenaustritt in Hohenschönhausen siehe Amtsgericht Hohenschönhausen , Kirchenaustitt in Kreuzberg siehe Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg)

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch, bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen. Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Roedeliusplatz 1
10365 Berlin

Stadtplan

Die Rechtsantragstelle befindet sich in der ersten Etage des Gerichtsgebäudes in den Zimmern 113A und 114A.

U-Bahn Linie 5 (Ausstieg: U-Bhf. Magdalenenstrasse)
S-Bahn 5, 7 und 75 (Ausstieg: S-Bhf. Lichtenberg/Frankfurter Allee)
Buslinien 240, 256
Tram 17, 21 23

Telefon: (030) 90 253 - 0
Telefax: (030) 90 253 - 300

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstags auch 14.00 bis 15.00 Uhr und 16.10 bis 17.15 Uhr.


Klick mich!


 

Lohnsteuerkarte / Kirchensteuer:

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an die Kirchensteuerstelle Ihres Finanzamtes.

Friedrichshain: Finanzamt Friedrichshain/Prenzlauer Berg

Lichtenberg: Finanzamt Lichtenberg/Hohenschönhausen

 

mehr Infos unter: Kirchenaustritt.de

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