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Carl August Georg Scharnweber
Georg Scharnweber (* 17. April 1816 in Berlin; 27. Oktober
1894 in Berlin) war ein preußischer Politiker.
Seine Eltern waren der königlich-preußische Staatsrat
Friedrich Johann Christian Scharnweber und dessen zweite Ehefrau
Marie Christiane Scharnweber, geb. Schüler-Baudesson. Am
3. Juli 1822 starb der Vater. Von 1829 bis 1834 besuchte Scharnweber
das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Berlin.
Von 1834 bis 1837 studierte er Kameralistik an der Friedrich-Wilhelms-Universität
in Berlin. Am 8. September 1837 bestand er das erste juristische
Examen und wurde am 21. September zum Auscultator am Stadtgericht
Berlin vereidigt. Am 15. Februar 1840 bestand er das zweite juristische
Examen, wurde daraufhin am 18. Mai zum Kammergerichtsreferendar
ernannt und am 06.07. vereidigt. Bereits am 10. Juli 1840 wechselte
er zur Königlichen Regierung in Potsdam als Regierungs-Referendar.
Als Besitzer des Rittergutes Hohenschönhausen, das ihm seine
Mutter 1841 schenkte, wurde er von den Kreisständen am 18.06.1842
zum Landrat des Kreises Niederbarnim präsentiert. Nach Ablegung
der großen Staatsprüfung wurde er durch Allerhöchste
Kabinets-Ordre vom 29.10.1842 zum Landrat ernannt und übernahm
das Amt am 1. Januar 1843.
In dieser Funktion förderte er den Chausseebau zwecks Erschließung
der Berliner Vorortgemeinden. Er wirkte auch an der Erarbeitung
einer neuen Kreisordnung mit, förderte die Wohlfahrtspflege
und führte die Anzeigenpflicht für ansteckende Krankheiten
sowie eine Kontrolle der Hebammen ein und baute das Impfwesen
auf. Diese Maßnahmen führten zu einer Senkung der Sterblichkeitsrate.
Am 20. April 1848 heiratete er in Berlin Franziska Wernecke,
Tochter von Karl Wernecke, Rittergutsbesitzer in Hermsdorf bei
Berlin.
Von 1850 bis 1860 war er 2. Direktor und von 1860 bis 1878 Vorsitzender
der Kurmärkischen Landarmendirektion. Scharnweber war seit
1863 verwitwet. 2 seiner Töchter starben im frühen Kindesalter.
Die einzige überlebende Tochter war Manon Pauline Gropius,
geb. Scharnweber. Von 1865 bis zu seinem Tod 1894 war Scharnweber
Mitglied im Verein für die Geschichte Berlins. Am 2. Juni
1866 wurde ihm das Ritterkreuz des Hausordens von Hohenzollern
verliehen. Von 1867 bis 1876 vertrat er im Preußischen Abgeordnetenhaus
die Wahlkreise Oberbarnim und Niederbarnim. Außerdem war
er seit 1853 Mitglied des Kommunal-Landtages der Kurmark bzw.
des Provinzial-Landtages der Provinz Brandenburg.
Anlässlich seiner 25jährigen Tätigkeit als Landrat
wurde ihm am 30. Dezember 1867 der Titel Geheimer Regierungsrat
verliehen. Zum 50jährigen Dienstjubiläum am 21. September
1887 wurde er Ehrenbürger von Bernau und Oranienburg und
erhielt den Roten-Adler-Orden II. Klasse mit Eichenlaub. Am 1.
Januar 1892 trat er in den Ruhestand und erhielt den Kronenorden
II. Klasse. Bis zu seinem Tod lebte er in Berlin. Er wurde am
30.10.1894 auf dem Matthäus-Friedhof in Berlin beerdigt.
In und um Berlin gibt es zehn nach Georg Scharnweber benannte
Straßen, neben Friedrichshain u.a. in den Bezirken Treptow-Köpenick,
Pankow, Reinickendorf und Lichtenberg.
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