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Julius Robert Bosse
Julius Robert Bosse (* 12. Juli 1832 in Quedlinburg; 31.
Juli 1901 in Berlin) war ein deutscher Politiker.
Bosse wurde als drittes Kind des Böttchers und späteren
Branntweinbrenners Julius Bosse und seiner aus Gernrode am Harz
stammenden Ehefrau Dorothea, geb. Sachse in Quedlinburg geboren.
Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg,
Halle und Berlin, wo er Mitglied in zwei schlagenden Studentenverbindungen
wurde (Corps Suevia Heidelberg, Corps Palaiomarchia Halle).
Von 1861 bis 1868 war er Kammerdirektor des Grafen zu Stolberg-Roßla
in Roßla. Nach Tätigkeiten in der Provinzialverwaltung
(1868 Amtshauptmann in Uchte, 1870 Konsistorialrat, 1872 Oberpräsident
in Hannover, Justitiar des Provinzialschulkollegiums) wurde er
1876 als Vortragender Rat ins preußische Kultusministerium
bzw. 1878 ins preußische Staatsministerium berufen. 1881
wurde er Direktor der neu geschaffenen sozialpolitischen Abteilung
im Reichsamt des Innern und wirkte maßgeblich an den ersten
Arbeiterversicherungsgesetzen Bismarcks mit, 1889 Unterstaatssekretär
ebenda, 1890 Staatssekretär des Staatsrats und 1891 Staatssekretär
des Reichsjustizamtes und zugleich Vorsitzender der Kommission
für das neue Bürgerliche Gesetzbuch. Von März 1892
bis September 1899 war er preußischer Kultusminister, hier
hatte er wesentlichen Anteil an der Einführung von Besoldungsgesetzen
für Pfarrer und Volksschullehrer. Im Ruhestand schrieb er
seine Erinnerungen nieder.
Bosse ist Ehrenbürger seiner Geburtsstadt.
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